Regelwerk für den „1. Kisdorfer Garagenflohmarkt“

Die WKB tritt lediglich als Initiator nicht als Veranstalter auf.

Beim 1.Kisdorfer Garagenflohmarkt können über das gesamte Gemeindegebiet Flohmarktartikel auf privatem Grund verkauft werden.

Der Flohmarkt findet am Sonntag, 20.07.2025, von 12 bis 17 Uhr statt.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Der Verkauf findet ausschließlich auf angemeldeten Privatflächen (Garagen, Carports, Hofeinfahrten) statt.

Es muss zwingend eine Anmeldung bis zum 10.07.2025 beim Initiator erfolgen, eine Nachmeldung ist nicht möglich.

Es dürfen nur übliche Flohmarktartikel verkauft werden.

Der Verkauf von genehmigungspflichtigen Artikeln ist untersagt.

Gewerblicher Handel ist untersagt.

Stände dürfen nicht auf öffentlichen Räumen (Straßen, Gehweg) stehen.

Werbung oder Wegweiser dürfen nicht im öffentlichen Raum angebracht werden.

Es dürfen keine Lebensmittel/Getränke verkauft werden.

Der Verkaufsbereich muss frei zugänglich sein.

Der Initiator übernimmt keine Haftung.

Wichtig!!! Wir veröffenlichen auf der interaktiven Karte keine Namen und Email-Adressen. Nur der Standort und ggf. das "Besondere Angebot" wird zu sehen sein.

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